Der freiheitliche Klubobmann Norbert Hofer kündigt an, dass die Freiheitliche Landtagsfraktion in der nächsten Sitzung des Burgenländischen Landtages einen Antrag einbringen wird, mit dem eine klarere gesetzliche Zweckbindung der Klubförderung festgelegt werden soll. Ziel ist es, künftig auszuschließen, dass Mittel aus der Klubförderung zur Auszahlung von Zusatzbezügen an Landtagsabgeordnete verwendet werden.
„Die Klubförderung dient der Unterstützung der Landtagsarbeit der Fraktionen – nicht der finanziellen Besserstellung einzelner Abgeordneter durch Zusatzbezüge. Eine zweckwidrige Verwendung dieser öffentlichen Mittel untergräbt das Vertrauen in die politische Arbeit“, so Hofer.
Auslöser für den Antrag ist ein aktueller Medienbericht über Zusatzleistungen im Umfeld der SPÖ-Fraktion im Landtag, insbesondere im Zusammenhang mit einer Aufzahlung zum Mandatsbezug für den Abgeordneten Robert Hergovich, der, obwohl Teil der Legislative, zusätzlich die Funktion eines Regierungskoordinators, also für die Exekutive, ausübt. Diese Zahlungen sollen aus Klubmitteln erfolgen. Im Landhaus spricht man von einem Zusatzbezug in der Höhe von rund 5.000 Euro.
„Ein monatliches Abgeordnetengehalt in der Höhe von rund 6.700 Euro brutto ist als Entlohnung für die politische Tätigkeit im Landtag ausreichend bemessen, wenngleich andere Bundesländer höhere Bezüge auszahlen. Sollte ein Mandatar darüber hinaus Einnahmen erzielen wollen, steht es ihm selbstverständlich frei, seine Qualifikationen in der Privatwirtschaft oder in anderen Bereichen des Berufslebens einzubringen“, so Hofer.
Der Antrag der FPÖ sieht daher eine gesetzliche Klarstellung vor: Mittel aus der Klubförderung dürfen ausschließlich für Tätigkeiten verwendet werden, die unmittelbar der Landtagsarbeit der Fraktion dienen. Die Auszahlung von Zusatzbezügen an Abgeordnete ist davon ausdrücklich auszunehmen – unabhängig davon, ob diese im Rahmen interner Funktionen innerhalb der Fraktion erfolgen.
„Die Klubförderung ist eine zweckgebundene öffentliche Leistung zur Stärkung der institutionellen Arbeit im Landtag. Es ist daher nicht zulässig, diese Mittel zur individuellen Gehaltsaufstockung von Abgeordneten heranzuziehen“, betont Hofer.
17. April 2025