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09. Oktober 2024

Eisenstadts Finanzen in der Krise

Unsere aktuelle Pressemitteilung zu der desaströsen Finanzentwicklung unserer Landeshauptstadt. Die Aufsichtsbehörde fordert sogar ein Haushaltskonsolidierungskonzept (§58 Bgld. GHO2020), wenn die Stadt nicht reagiert und essentielle Finanzkennzahlen nicht deutlich besser werden.

 

Wie der Bürgermeister in der letzten Gemeinderatssitzung am 23.9.24 erläuterte, fehlen der Stadt aufgrund höherer Abzüge durch das Land Einnahmen aus Bedarfszuweisungen. Und das bereits seit Mitte des Jahres.

Wir als Freiheitliche Fraktion haben schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass die Stadtführung vor allem in der Budgetplanung versagt hat. Eisenstadt hat ein massives Ausgabenproblem! Hauptverantwortlich dafür sind die beiden Prestigeprojekte mit unverhältnismäßig hohen Ausgaben - die Stadtvilla und das Haydnkino (wird nie ein Kino werden). Kulturell wichtig ja, aber dafür die Stadt in finanzielle Schwierigkeiten bringen - NEIN!

Selbst das Land Burgenland hat in einem Schreiben vom 30.7.24 mit folgenden Zeilen auf die desaströse Finanzlage der Stadt aufmerksam gemacht:

„Dieser negativen Entwicklung hat die Gemeindeführung durch Einhebung kostendeckender Gebühren bzw. durch Einsparungen bei den laufenden Ausgaben, insbesondere durch Unterlassung von Ermessensausgaben (Investitionen und Subventionen), entgegenzuwirken (Seite 1)“. Weiter heißt es: „Zusammenfassend kann aus Sicht der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden, dass der Rechnungsabschluss zwar rechnerisch richtig erstellt wurde, jedoch hinsichtlich der negativen Finanzkennzahlen die finanzielle Situation der Freistadt als prekär eingestuft werden muss (Seite 4)“.

Trotz der mahnenden Worte der Aufsichtsbehörde hat die Stadtführung in der Gemeinderatssitzung vom 23.9.24 weitere Ausgaben für Sanierungs- bzw. Umbauarbeiten in der Höhe von 600.000 Euro beschlossen (ohne Zustimmung der FPÖ).

Wir stellen daher fest, dass die Stadtführung unsere Landeshauptstadt vorsätzlich in eine finanzielle Schieflage bringt und nicht nach den Grundsätzen des Eisenstädter Stadtrechtes §58a, nämlich sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig mit dem Vermögen der Bevölkerung umzugehen, handelt.

Wir haben daher beim Beschluss im Jahr 2023 bereits als einzige Fraktion dem Budget für 2024 nicht zugestimmt und werden auch weiterhin auf der Seite der Bevölkerung stehen und zur Sparsamkeit aufrufen!

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