Bei der bevorstehenden Landtagssitzung werden folgende Anträge der Freiheitlichen zum Thema „Autofahrer belohnen statt bestrafen“, „Gemeindezuschussgesetz zur finanziellen Entlastung der Gemeinden und der Bevölkerung“ und „Landesförderung für Güterverkehr auf Anschlussbahnen (Einzelwaggons)“ mit Abänderungsanträgen behandelt.
Laut Pendlerstatistik haben etwa 100.000 Burgenländer ihren Arbeitsplatz außerhalb der Wohngemeinde. Somit kann sich 1/3 der burgenländischen Bevölkerung als Pendler bezeichnen.
Obwohl die Burgenländer aufgrund der geographischen Lage keine Wahlmöglichkeiten haben und zum Pendeln gezwungen sind, führt die schwarz/grüne Bundesregierung einen Feldzug gegen den Individualverkehr und nimmt keine Rücksicht auf unsere burgenländischen Pendler. Die Erhöhung der Co2-Steuer führt zu einer stetigen Anhebung der Treibstoffpreise. Diese Strafsteuer muss sofort abgeschafft werden.
Ebenso wurde in Österreich seit 13,5 Jahren das amtliche Kilometergeld nicht erhöht, obwohl sowohl Spritpreise, Inflation, als auch Anschaffungs- und Erhaltungskosten der Fahrzeuge ständig steigen.
Die steigende Mineralölsteuer und motorbezogene Versicherungssteuer sind aktuell viel zu hoch, eine deutliche Senkung statt der jährlichen Anhebung ist herbeizuführen.
Durch die von der schwarz-grünen Regierung eingeleitete Erhöhung der NoVA bei Anschaffung von Klein-LKW über 3,5t ist auch die Existenz von Klein- und Mittelbetrieben, die auf diese Fahrzeuge angewiesen sind, gefährdet. Wir fordern die Abschaffung oder zumindest eine Senkung der konsumfeindlichen NoVA.
Wenn die Bundesregierung diese Maßnahmen nicht umsetzt, fordern wir von LH-Doskozil, dass er den burgenländischen Pendlern die Verdoppelung des Kilometergeldes und eine spürbare Erhöhung des Pendlerpauschales im Rahmen der Arbeitnehmerforderung als Zuschüsse zu den bestehenden Beträgen gewährt.
Ein weiterer Antrag behandelt das „Gemeindezuschussgesetz zur finanziellen Entlastung der Gemeinden und der Bevölkerung“.
„Den Gemeinden geht es finanziell nicht gut.“ Diesen Satz hört man landauf, landab aus einigen Kommunen. Corona-Pandemie, Teuerung und Energiekrise werden meistens als Gründe dafür genannt, vor allem von den regierenden Parteien in Bund und Ländern. Doch kann diese Argumentation keinesfalls verallgemeinert werden.
Die Burgenländische Landesregierung ließ auf ihr angekündigtes Gemeindepaket jedoch seit der Corona-Pandemie warten. Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil wollte nämlich einen ganz anderen Weg gehen: Den Burgenländischen Müllverband (BMV), einen gut strukturierten und funktionierenden Gemeindeverband, gegen eine höhere Kostenübernahme beim Kindergartenpersonal in die Landesholding eingliedern.
Fest steht, den Gemeinden muss finanziell unter die Arme gegriffen werden. Viele Kommunen haben heuer aufgrund der finanziellen Knappheit empfindliche Gebühren-Erhöhungen beschlossen, was letztendlich zu einer Belastung der Bevölkerung führt. Dieser Entwicklung sollte nun rasch entgegengewirkt werden.
Es sollte daher ein Gemeinde-Zuschuss-Gesetz erlassen werden, mit welchem die Gelder der Landesumlage als Zuschüsse direkt an die Gemeinden für anstehende Investitionen überwiesen werden. Die Kommunen wissen nämlich selbst am besten, wo sie investieren müssen. Dabei müssten natürlich verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, welche in Zusammenarbeit mit den Gemeindevertretern genauer auszuarbeiten wären.: Sockelbetrag, Einwohner, Ortsteile, Wegenetz, Kanalnetz, Bezirks-Lage, u.s.w..
Die Zuschüsse für die Gemeinden sollten in einem „Finanz-Rad“ alle drei Jahre ausbezahlt werden. Damit könnten sie ihre Investitionen genau planen. Die Kommunen würden dann wissen, dass sie alle drei Jahre neben den normalen Ertragsanteilen eine größere finanzielle Zusatzfinanzierung bekommen.
Zusammenfassend wäre mit einem Gemeinde-Zuschuss-Gesetz eine absolute Planungssicherheit gegeben sowie finanziellen Engpässen und Gebühren-Erhöhungen Einhalt geboten. Dies würde gleichzeitig auch zur Verbesserung der Infrastruktur in den Gemeinden beitragen und die Bevölkerung finanziell entlasten.
Weiters haben wir einen Antrag dem Thema „Landesförderung für Güterverkehr auf Anschlussbahnen“ gewidmet.
Die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene ist ein lang bekanntes Ziel der österreichischen Politik. Die Anzahl der aktiven Anschlussbahnen nimmt in Österreich laufend ab. Während jedes Betriebsgelände standardmäßig einen öffentlich finanzierten Straßenanschluss erhält, bleiben Unternehmen auf einem Großteil der Kosten für Anschlussbahnen sitzen.
Durch eine Anschlussbahn erschließt sich einem Unternehmen der direkte Zugang an das öffentliche Schienennetz und damit auch zu den wichtigsten europäischen Häfen, Terminals, Industrie- und Wirtschaftszentren. Bezogen auf die Streckenlänge der öffentlichen Eisenbahn weist Wien mit 40 Anschlussbahnen je 100 Kilometer, gefolgt von Salzburg mit 27 und Vorarlberg mit 26 Anschlussbahnen je 100 Kilometer die größte Anschlussbahndichte in Österreich auf, während das Burgenland mit lediglich neun Anschlussbahnen je 100 Kilometer abgeschlagenes Schlusslicht ist.
Trotzdem kann die Auslastung des Güterverkehrs im Burgenland nicht als zufriedenstellend eingestuft werden. Mit einem guten Beispiel voran geht man in Salzburg, wo die Aufträge von Eisenbahntransporten entgegen dem allgemeinen Bundestrend steigen. Der Grund für diesen Positivtrend ist, dass das Land dort seit 2020 solche Transporte finanziell unterstützt.
Jedenfalls sollte das Salzburger Fördermodell auch im Burgenland eingeführt werden. Während Ganzzüge im Allgemeinen kostendeckend gefahren werden, steht der Einzelwagenverkehr vor großen Herausforderungen in Hinblick auf die Rentabilität. Einerseits wäre eine Landesförderung für den Einzelwaggon-Transport ein Anreiz für Unternehmen, auf die Schiene umzusteigen. Anderseits würde diese Maßnahme zum Erhalt der (wenigen) Anschlussbahnen im Burgenland beitragen.
18. September 2024
Folgende Anträge der Freiheitlichen werden bei der morgigen Landtagssitzung behandelt:
„Autofahrer belohnen statt bestrafen“, „Gemeindezuschussgesetz zur finanziellen Entlastung der Gemeinden und der Bevölkerung“ und „Landesförderung für Güterverkehr auf Anschlussbahnen“!