Bereits im März 2023 berichtete die Kronen Zeitung, dass sich die Zahl der Straftäter unter 14 Jahren binnen zehn Jahren fast verdoppelt hat. Waren es 2013 noch knapp 5.600 Strafunmündige, so waren es 2022 mehr als 10.000 von der Polizei ausgeforschte Kinder. Derzeit besteht in Österreich laut Gesetz die Regelung, dass Jugendliche unter 14 Jahren nicht deliktsfähig sind. Unmündige, die eine mit Strafe bedrohte Handlung begehen, sind daher nicht strafbar. Sie können also keine Anzeige bekommen und nicht verurteilt werden.
Der Freiheitliche Landtagsklub Burgenland bringt daher den Antrag ein, dass die Strafmündigkeit in Österreich auf 12 Jahre herabgesetzt werden soll. „Am drastischen Anstieg der Kinder-Kriminalität sieht man, dass es hier um eine Problematik geht, die nicht marginalisiert werden darf. Neue Verbrechensformen sind durch Computer und Handy entstanden. Immer mehr Teenager müssen im sogenannten Maßnahmenvollzug für abnorme Straftäter untergebracht werden“, so FPÖ Klubobmann Johann Tschürtz.
Ein Beispiel: In Linz musste kürzlich ein 14-jähriger Serientäter zwei Jahre (nicht rechtskräftig) wegen schweren Raubes hinter Gitter, nachdem er schon vor seinem 14. Geburtstag mit mehr als 200 Straftaten im Wochentakt für Schlagzeilen sorgte. „Wir Freiheitliche sehen es als unsere Aufgabe, uns für die Sicherheit der Menschen einzusetzen. Die Strafmündigkeit ist in den EU-Staaten nicht einheitlich geregelt. So gilt sie in Ungarn, den Niederlanden und Portugal ab 12 Jahren, in Polen ab 13 Jahren und in Irland sogar schon ab 10 Jahren. In europäischen Nicht-EU Staaten wie beispielsweise England und der Schweiz ist man ebenfalls ab 10 Jahren strafmündig“, so Tschürtz weiter.
„Wir fordern daher die Burgenländische Landesregierung auf, tätig zu werden, und sich bei der Bundesregierung für eine Herabsetzung der Strafmündigkeit in Österreich auf 12 Jahre einzusetzen. Das oft vorgebrachte Argument, dass damit kaum bis keine präventive Wirkung erzeugt würde, kann allein deswegen schon nicht gelten, weil es keinen Grund geben sollte, Verbrecher - seien es Mörder, Vergewaltiger oder Räuber - vor einer Strafe zu bewahren, nur weil diese das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Dieser Antrag soll jedoch nicht dazu führen, eine Diskussion über den Sinn von „Strafen“ zu führen. Jene besteht nämlich bereits seit der Antike. Vielmehr liegt die Intention darin, dass Jugendliche frühzeitig aus den Fängen der Kriminalität befreit werden, damit auch vermehrt positive Lebensentwürfe entstehen!“ so der Freiheitliche abschließend.