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07. Februar 2024

Informationsfreiheitsgesetz: Nur eine halbe Sache und damit ein fauler Kompromiss

„Das schwarz-grüne Informationsfreiheitsgesetz ist nur eine halbe Sache, das im Burgenland nur bedingt das Amtsgeheimnis ablöst und sogar Verschlechterungen mit sich bringt.“

Das Informationsfreiheitsgesetz, das von ÖVP, Grünen und SPÖ beschlossen wurde, ist nur eine halbe Sache, die teilweise sogar Verschlechterungen mit sich bringt, meint der FPÖ-Landesparteiobmann Stv. und Nationalratsabgeordnete Christian Ries. „Der Umstand, dass es im Burgenland nur für 7 Gemeinden gilt, ist allein schon skurril genug und der Hinweis, dass es die übrigen Gemeinden ja freiwillig machen können, entspricht nicht den täglichen Erfahrungen der Bürger und deswegen glaubt auch ernstlich niemand, dass es freiwillig Auskünfte im gesetzlich vorgesehenen Rahmen geben wird. Es gibt heute noch Gemeinden wie die Freistadt Rust die die Veröffentlichung von Gemeinderatsprotokollen ablehnen, obwohl es sogar einen einstimmigen Beschluss des Gemeinderats gibt. Rust ist damit nicht allein und das spricht ohnehin Bände“, so Ries.

 

Ries weiter: „Die Freiheitlichen sind, wie die Neos, ja keine Partei, für die das Amtsgeheimnis sakrosankt ist, ganz im Gegenteil. Aber wir sind für derart holprige Regelungen auch nicht zu haben. Wenn, dann richtig, aber nicht nur für einen Teil der Bevölkerung. Ein Bundesgesetz muss immer für alle Bundesbürger gelten, speziell wenn es um Bürgerrechte geht.“

 

Was den Freiheitlichen besonders aufstößt, ist der Umstand, dass mit der neuen Regelung teilweise sogar mit Verschlechterungen punkto Transparenz zu rechnen ist. Ries präzisiert dahingehend: „Im Artikel 20 B-VG ist geregelt, dass Studien, Gutachten und Umfragen, die von öffentlichen Stellen in Auftrag gegeben und finanziert werden, bis jetzt schon veröffentlicht werden mussten. Etwa hätte die bekannte „Viecherl Studie“, bezahlt vom BMF, schon jetzt veröffentlicht werden müssen. Man hat sich nur daran nicht gehalten. Das gilt jetzt nicht mehr, zumindest nicht für Gemeinden unter 5.000 Einwohner. Im Ministerialentwurf war auch vorgesehen, dass die Auskunftspflicht auch auf Unternehmen mit mindestens 25 Prozent öffentlicher Beteiligung anzuwenden ist, das wäre aus unserer Sicht Unterstützens wert gewesen. Das wurde jetzt auf eine 50-prozentige Beteiligung angehoben. Das heißt die Einsichtnahme in diese Unternehmen bleibt für die Öffentlichkeit schwierig, mithaften darf der Steuerzahler aber.“

 

„Das ist kein Meilenstein, sondern bestenfalls ein Steinchen, wo man mit dem Recht auf Auskunft auf den Bürgermeister angewiesen ist, ob ihm die Auskunftserteilung gerade in den Plan passt oder nicht. Bürgerrechte müssen ungeteilt sein, faule Kompromisse dazu sind nicht akzeptabel“, so Ries abschließend.

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